Werkvertrag

Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen. Der Werkunternehmer ist dabei derjenige, der das Werk erstellt.

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Ich bin für Sie da

Ich bin Ihr Sachverständiger und Baubiologe in Ihrer Nähe. Mit meinen Standorten in Hamburg und Schleswig-Holstein bin ich vornehmlich für die Regionen Hamburg, Harburg, Lüneburg, Norderstedt, Segeberg, Stormarn, Lübeck, Ostholstein und Fehmarn tätig.

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Ich bin Mitglied im DGuSV – Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband, im Netzwerk Schimmel e.V., im Regionalverband Umweltberatung Nord e.V. und der Sachverständigen­organisation Bauexperts.